Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, uns die Zählerstände der Brunnen- oder Zisternenuhren mitzuteilen, da diese bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden müssen.
Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor. Sollte die Eichung Ihres Zählers nur noch bis 31.12.2025 gültig sein, muss ein neuer Zähler bis 31.01.2026 eingebaut werden.
Bitte melden Sie die Zählerstande der Verbandsgemeinde Asbach -Steueramt- per E-Mail an steueramt@vg-asbach.de.
Sehr gerne können Sie dies auch über folgenden Link
https://www.vg-asbach.de/:system/:edit/formulare/erfassung-brunnen-
und-zisternenuhren/
erledigen oder den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen, und dann das Foto mit Zählerstand einfach mit nur wenigen Klicks an uns übermitteln.
Sie erreichen das Steueramt telefonisch unter 02683/912-13.