Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, uns die Zählerstände der Abzugsuhren mitzuteilen, damit eine Berücksichtigung bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgen kann.
Die Meldung wird jedes Jahr benötigt, auch wenn keine Veränderung der Zählerstände vorliegt, da Abzüge nur für ein Jahr gewährt werden, nicht für mehrere Jahre.
Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor.
Bitte melden Sie die Zählerstande der Verbandsgemeinde Asbach -Steueramt - per Email unter steueramt@vg-asbach.de.
Sehr gerne können Sie dies auch über folgenden Link https://www.vg-asbach.de/abzugsuhr erledigen oder den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen, und dann das Foto mit Zählerstand einfach mit nur wenigen Klicks an uns übermitteln.
Sie erreichen das Steueramt telefonisch unter 02683/912-13.