Wir möchten Sie hiermit erneut daran erinnern, uns die Zählerstände der Brunnen- oder Zisternenuhren mitzuteilen, da diese bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden müssen.
Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor. Sollte die Eichung Ihres Zählers nur noch bis 31.12.2022 gültig sein, muss ein neuer Zähler bis 31.01.2023 eingebaut werden.
Bitte melden Sie die Zählerstande der Verbandsgemeinde Asbach -Steueramt- unter der Telefonnummer: 02683/912-173 oder -273, per Fax unter der Nummer: 02683/912-363 oder per E-Mail an steueramt@vg-asbach.de.