Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Buchholz
Flur 2, Flurstück 42, landwirtschaftliche Fläche,
Auf dem Klinkenplatz, groß 0,5160 ha
Gemarkung Griesenbach
Flur 29, Flurstück 29, landwirtschaftliche Fläche,
Auf dem Gremel, groß 0,4099 ha
Gemarkung Krautscheid
Flur 4, Flurstück 50/2, landwirtschaftliche Fläche,
Im Liesbüsch, groß 0,1696 ha
Landwirte die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb diesen Flächen interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.