Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Griesenbach
- Flur 14, Flurst. 11/1, Landwirtschaftliche Fläche,
oben auf der Rohmheck, groß 0,9133 ha
- Flur 14, Flurst. 11/2, Verkehrsfläche,
auf der alten Heide, groß 0,0061 ha
- Flur 14, Flurst. 10/2, Verkehrsfläche,
auf der alten Heide, groß 0,0025 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.