Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Schöneberg
| - Flur 35, | Flurst. 64/1, Landwirtschaftsfläche, Forst, | |
| In der Walkhardt, | groß 0,1980 ha |
| - Flur 35, | Flurst. 64/2, Landwirtschaftsfläche, Forst, | |
| In der Walkhardt, | groß 0,5000 ha |
Landwirte die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Sie erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen.