Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung der Zählerstände der Brunnen- oder Zisternenuhren

-Erinnerung-

Wir möchten Sie hiermit erneut daran erinnern, uns die Zählerstände der Brunnen- oder Zisternenuhren mitzuteilen, da diese bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden müssen.

Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor. Sollte die Eichung Ihres Zählers nur noch bis 31.12.2024 gültig sein, muss ein neuer Zähler bis 31.01.2025 eingebaut werden.

Bitte melden Sie die Zählerstände per Foto an das Steueramt der Verbandsgemeinde Asbach unter folgender Mailadresse: steueramt@vg-asbach.de.

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Asbach, den 15.11.2024