Wir möchten Sie hiermit erneut daran erinnern, uns die Zählerstände der Abzugsuhren mitzuteilen, damit eine Berücksichtigung bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgen kann.
Die Meldung wird jedes Jahr benötigt, auch wenn keine Veränderung der Zählerstände vorliegt, da Abzüge nur für ein Jahr gewährt werden, nicht für mehrere Jahre.
Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor.
Bitte melden Sie die Zählerstände per Foto an das Steueramt der Verbandsgemeinde Asbach unter folgender Mailadresse: steueramt@vg-asbach.de.