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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Durchführung der Wahlversammlung zur Wahl des Jugendrates der Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald)

Am Donnerstag, dem 27.11.2025, findet um 18:00 Uhr die Wahlversammlung zur Wahl des Jugendrates der Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald) im Heimathaus in Buchholz, Zur alten Schule 1, 53567 Buchholz (Westerwald), statt.

Wahlberechtigt in der Wahlversammlung und wählbar sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald), die am Tage des Beginns der Wahlzeit mindestens das 12., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Die Mitglieder des Jugendrates werden zunächst von den anwesenden wahlberechtigten Personen in der Wahlversammlung gewählt. Die daraus entstandene Vorschlagsliste wird anschließend vom Ortsgemeinderat per Beschluss bestätigt.

Die Wahlzeit des Jugendrates beträgt drei Jahre.

Der Jugendrat der Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald) besteht aus mindestens sieben und maximal zwölf Mitgliedern.

Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald)
Buchholz (Westerwald), den 20.11.2025
gez.  —  gez.
Konrad Peuling  —  Markus Becher
Ortsbürgermeister  —  Beigeordneter
 —  (Leiter der Wahlversammlung)