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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Verbandsgemeindekasse Asbach macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2025 die nachfolgenden Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

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Grundsteuern A und B

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Hundesteuer

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Landwirtschaftskammerbeiträge

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Abwasserentgelte

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Gewerbesteuer

Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

27. November 2025

an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Nach dem 27. November 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 der Abgabenordnung Säumniszuschläge erhoben.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Asbach, den 19. November 2025
Verbandsgemeindekasse Asbach