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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Offenlage

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Asbach hat am 09. Mai 2019 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Verkehrskreisel L 272 / L 275“ beschlossen. Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 09. Juni 2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalt:

Anlass der Ortsgemeinde für die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes ist die Zunahme des Wohnmobiltourismus in der Region und die damit einhergehende Nachfrage nach einem entsprechenden Flächenangebot im Ort Asbach. Aus Sicht der Ortsgemeinde wäre im Bereich des Strandband-Geländes ein attraktiver Standort derartiger Parkflächen. Im rechtverbindlichen Bebauungsplan „Verkehrskreisel L 272/L 275 sind in dem Bereich zwar öffentliche Parkplatzflächen ausgewiesen. Allerdings wird mit der derzeitigen Festsetzung eine Unterbringung eines Wohnmobilstellplatzes nicht begründet. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen hier die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

Entwurf der Planurkunde

Textliche Festsetzungen mit einer Begründung

Vorliegende umweltrelevante Informationen, die nachfolgend aufgelistet sind:

o

Umweltinformationen und Aussagen in umweltbezogenen Stellungnahmen

Stellungnahme Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 18.12.2020

Mitteilung, wonach wasserwirtschaftliche Belange durch die Bebauungsplanänderung nicht unmittelbar berührt werden.

Stellungnahme Kreisverwaltung Neuwied, Schreiben vom 23.12.2020 und 13.01.2021

Hinweis auf die Berücksichtigung der §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Aussagen, dass mit der Bebauungsplanänderung eine weitest gehende Schonung des Landschaftspotenzials gewährleistet ist und mit der Freizeitwohneinheit eine landschaftliche Einbindung erfolgt.

Hinweis auf die räumliche Nähe auf ein Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund.

Anregung zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen in der Nähe des Planänderungsgebietes.

o

Umweltinformationen und Aussagen im Umweltbericht

Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gemäß den Anforderungen der §§ 1 (6) Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 2 (4) und 2a BauGB -jeweils eingeteilt in Bestandsaufnahme und Bewertung- überprüft, ob durch das geplante Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft oder Kultur- und Sachgüter sowie für Schutzgebiete wie FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete zu erwarten sind. Ebenso werden die Auswirkungen bzgl. Abfalls, Abwasser und Erneuerbare Energien sowie die Wechselwirkungen zwischen relevanten Umweltauswirkungen überprüft und in einer Entwicklungsprognose zusammengefasst.

Bestandteil ist auch eine Alternativenprüfung.

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Mittwoch, den 14.12.2022 bis einschließlich Montag, 16.01.2023

Im Empfangsbereich des Rathauses bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zur Verwaltung derzeit nur unter Einhaltung diverser Schutzmaßnahmen möglich. Sollte von der Einsichtnahme vor Ort Gebrauch gemacht werden, so bitten wir dies dem Personal an der Zentrale mitzuteilen. Zudem sollten Interessierte von der Möglichkeit Gebrauch machen Ihren Besuch unter der Telefonnummer 02683-9120 anzumelden.

Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Beteiligung zur Bauleitplanung) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

53567 Asbach, den 14.11.2022

Ortsgemeinde Asbach

gez.

Dahl

-Ortsbürgermeister-