Durch Beschluss des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Windhagen vom 16.11.2023 ist die nachfolgende Widmungsverfügung beschlossen worden.
Die Widmungsverfügung hat folgenden Wortlaut:
Widmungsverfügung
Widmung der Erschließungsanlage „Rudi-Höller-Straße“ in der Ortslage Frohnen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als Gemeindestraße
Gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der z.Zt. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Windhagen vom 16.11.2023 wird hiermit die Erschließungsanlage gem. nachfolgender Aufstellung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke:
Gemeindestraße „Rudi-Höller-Straße“
Gemarkung Rederscheid
Flur 15; Flurstücke- Nr.83/2, 81/2, 12/33, 12/34, 12/35, 12/36, 12/37, 12/39,
Die einzelnen Flurstücke erhalten durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße gem. § 3 Nr. 3 a) des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz (LStrG).
Der genaue Verlauf kann auch aus dem beiliegenden Plan, der Bestandteil der Widmungsverfügung ist, entnommen werden.
Träger der Straßenbaulast ist die Ortsgemeinde Windhagen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist (Satz 1) bei der oben genannten Behörde eingegangen ist. Für die elektronische Form ist der Widerspruch an VG-Asbach@poststelle.rlp.de zu richten. Fakultative Ergänzung: Die Einlegung eines des Widerspruches entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung des angeforderten Betrages gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Der Wortlaut des Beschlusses der Ortsgemeinde und die Widmungsverfügung einschließlich des Planes können von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Asbach, Flammersfelder Straße 1 (Rathaus) - Tiefbauamt- eingesehen werden.