Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Windhagen am 16.11.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Satzung der Ortsgemeinde Windhagen über die Beseitigung der Wegeteilstücke in der Gemarkung Rederscheid, Flur 3, Flurstücke 52/7 und 27/12, Ortslage Köhlershohn vom 17.11.2023
Die in der Gemarkung, Rederscheid, Flur 3, Flurstücke 52/7 und 27/12, gelegenen Wegeteilstücke werden hiermit eingezogen. Die einzuziehenden Wegestrecken sind aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich. Grundlage dieser Einziehungen ist auch § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung.
Diese Satzung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag in Kraft. Ausgefertigt:
Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Satzung, des dazugehörigen Gemeinderatsbeschlusses sowie der Lagepläne während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses der Verbandsgemeinde Asbach (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), Flammersfelder Straße 1, Tiefbauamt, 53567 Asbach.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.