Der Ortsgemeinderat Buchholz hat am 16. November 2020 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sauerwiese“ in der Ortslage Sauerwiese – Buchholz beschlossen.
Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 17. November 2025 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht in der Ortslage Sauerwiese auf einer bislang baulich nicht genutzten Fläche. Dazu soll ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO ausgewiesen werden.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:
| - | Entwurf der Planurkunde |
| - | Entwurf der textlichen Festsetzungen mit einer Begründung |
Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
| - | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; |
| - | Fachbeitrag Naturschutz gem. § 17 Abs. 4 BNatSchG mit integrierter Natura 2000-Vorprüfung sowie mit integrierter Artenschutzrechtlichen Vorprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere sowie Biotop- und Habitatschutz, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und sonstigen Sachgütern; |
| - | schalltechnisches Prognosegutachten zum Thema Immissionsschutz (Lärmimmissionen); |
| - | die weiteren wesentlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und –immissionen, Entwässerung, Biotopschutz, Artenschutz, Boden, Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler, Landschaft, Baugrund sowie Bergbau. |
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften
gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Freitag, den 05.12.2025 bis einschließlich Montag, 19.01.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung, Flur gegenüber Büro 41
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
An folgenden Werktagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nicht möglich: Mittwoch, den 24.12.2025, Mittwoch, den 31.12.2025 und Freitag, den 02.01.2026.
Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Neustadt (Wied)) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
| Hinweise: | |
| a) | Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden. |
| b) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB). |