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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes (Bodenlandeplatz) als Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) in Neustadt (Wied), Ortsteil Rahms.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, als Obere Luftfahrtbehörde des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Bescheid vom 30.11.2023 unter dem Aktenzeichen VIII-4.12.6.2.25.1.1 der Wirtgen Invest Holding GmbH die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes (Bodenlandeplatz) als Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) in Neustadt (Wied), Ortsteil Rahms erteilt.

Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz ist auf die Nutzung durch Hubschrauber beschränkt, die in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 2 und 3 betrieben werden können, mit einer Gesamtlänge von bis zu 14 m und einer höchstzulässigen Startmasse von 6 Tonnen. Zugelassen sind Flüge nach Sichtflugregeln am Tag und bei Nacht, ausgenommen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr lokaler Zeit, im Rahmen des Werksverkehrs für die Unternehmensgruppe Wirten

Invest Holding GmbH Rahms, sowie im Einzelfall auch anderer Dritter. Hierunter wird die „unentgeltliche, nicht gewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen - wie z. B. Firmenangehörigen oder Kunden -, Ersatzteilen oder anderen Sachen wie Post und/oder Fracht“ verstanden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, Gebäude 667C, 55483 Hahn- Flughafen oder bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Auslegung des Genehmigungsbescheides

Der Genehmigungsbescheid samt Anlagen kann in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach - Rechts- und Bauamt Abteilung 3 -, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, 1. OG in Zimmernummer 43, montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr von Jedermann eingesehen werden.

Die Genehmigung samt Anlagen ist während der Dauer der Auslegung auch im Internet unter https://lbm.rlp.de/de/service/oeffentliche-bekanntmachungen - Luftverkehr - für jedermann einsehbar. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Hahn-Flughafen, 30.11.2023
Im Auftrag
Bertram Zimmer