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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 5/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Sturmschäden durch Bäume und Äste:Wer Eigentümer von Bäumen ist, muss Vorsorge treffen!

Durch besonders heftige Stürme und Unwetter können auch in unseren Gemeinden Bäume abknicken und sogar umstürzen. Auch können trockene Äste aus den Baumkronen gerissen werden und hierbei zu erheblichen Sachschäden führen.

In diesem Zusammenhang möchten wir die Eigentümer von Waldflächen und Einzelgehölzen auf ihre besondere Verkehrssicherungspflicht hinweisen, vor allem dort, wo der Wald oder die Bäume an eine öffentliche Straße oder andere Verkehrswege grenzen. Hier verlangen die Gerichte, eine regelmäßige Baumschau durchzuführen, um die Standsicherheit oder teilweise Abbruchgefahr zu überprüfen, damit aus dem Privatwald nicht plötzlich Bäume oder Baumteile auf die Straße stürzen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ende 2012 entschieden, dass in solchen Fällen nicht die Straßenverwaltung haftet, sondern der private Waldeigentümer!

Die Verkehrssicherungspflicht der Wald- und Baumbesitzer umfasst deshalb Maßnahmen wie Totholz-Entfernen, Baumfällung oder Kronenschnitte zur Gefahrenbeseitigung.

Beachten Sie, dass Böschungen und Schräglagen unter Umständen die Gefahr erhöhen, weil auch tiefer im Wald stehende Bäume bis auf die Fahrbahn rutschen können. Nadelgehölze sind besonders gefährdet, weil selbst gesunde Bäume umstürzen können, da ihr flaches Wurzelwerk dem hohen Druck des Windes nicht standhält.

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

Örtliche Ordnungsbehörde