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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das 7. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Sportpark Asbach“ der Ortsgemeinde Asbach

hier: erneute Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Asbach hat mit Beschluss vom 10.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 7. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Sportpark Asbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

In der Gemeinderatsitzung vom 14.09.2023 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 13.10.2023 bis 13.11.2023 stattgefunden.

Da der Bebauungsplanentwurf geändert wurde, erfolgt hierzu eine erneute öffentliche Auslegung. Diese erneute Auslegung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Asbach in der Sitzung am 21.12.2023 mit gleichzeitiger Annahme der neuen Planunterlagen beschlossen.

Im neuen Planentwurf wurden die nachfolgenden Punkte neu aufgenommen

  • Nachrichtliche Aufnahme der Leitungsverläufe (Wasser- und Gasleitung)
  • Anpassung der Pflanz- und Erhaltungsfestsetzungen.
  • Anpassung der zeichnerischen Darstellung (Planurkunde)

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die farbliche Umrandung entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

  • Entwurf der Planurkunde
  • Textliche Festsetzungen mit einer Begründung und Anlagen

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 09.02.2024 bis Mittwoch, den 28.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B (Altbau), 1. Obergeschoss, im Bereich des Bauamtes, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Am Donnerstag, den 08.02. und Montag, den 12.02. besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung der Ergänzungssatzung bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Asbach, den 18.01.2024
Gez.
Franz-Peter Dahl
-Ortsbürgermeister-