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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil 1“, Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) hat am 07. Juli 2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil 1“ beschlossen.

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Mai 2018 hierzu eine konzeptionelle Änderung beschlossen hat, wurde auf dieser Grundlage am 14. November 2024 der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom Ortsgemeinderat beschlossen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 11, Flur 10, Flur 14, Flur 15 sowie Flur 8 der Gemarkung Rahms betroffen, die im nachfolgenden Übersichtsplan gestrichelt umrandet sind. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Darüber hinaus werden im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes auf externen Flächen erforderliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt, um die mit den baulichen Maßnahmen einhergehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und/oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu kompensieren (§ 1a BauGB). Die externen Ausgleichsflächen liegen in der Gemarkung Rahms, Flur 1, Flurstücke 29/2 und 32/2, Gemarkung Bühlingen, Flur 16, Flurstück 48, Flur 15, Flurstücke 4 und 5, Flur 27, Flurstück 41/2.

Weiterhin sind vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz auf externen Flächen außerhalb des Plangebietes umzusetzen. Diese liegen in der Gemarkung Rahms, Flur 11, Flurstücke 37, 38, 39/3, 40, 41, 42 und 43 und Flur 16, Flurstücke 12/1, 13/1, 14/5 und 15/6.

Die Lage der externen Ausgleichsflächen wird auf den nachfolgenden Ausschnitten der Liegenschaftskarte mit einer blauen Linie dargestellt. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Anlass der Planaufstellung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt der bestehende und konkrete Nachfragebedarf nach gewerblichen Bauflächen in der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) gedeckt werden. Diese wird mit der verkehrsgünstigen Lage der Ortsgemeinde begründet. Das in Rede stehende Plangebiet liegt unweit der Bundesautobahn A 3. Die Autobahnzufahrt und Autobahnabfahrt befinden sich an der Kreisstraße K 78, die das Plangebiet erschließt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

  • Entwurf der Planurkunde
  • Übersichtsplan zur Lage der externen Ausgleichsflächen
  • Entwurf der textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Biotop- und Nutzungstypenplan
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erläuterungsbericht zur Entwässerungsvorplanung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Geruchsgutachten
  • Gutachten zur Untersuchung der planungsbedingten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

A. Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht enthält unter anderem Ausführungen zu:

Schutzgut Boden/Fläche

-

Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart

-

Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

-

Aussagen zu vorhandenen Gewässern und Wasserschutzgebieten, sowie dem Wasserhaushalt

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

-

Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung

Schutzgut Luft und klimatische Faktoren

-

Aussagen zum Lokalklima

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebieten sowie anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG)

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen

Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

-

Aussagen zur aktuellen Bestandssituation

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung

Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern

Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe

-

Aussagen zur Bestandssituation

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne

-

Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen

-

Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie

B. Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:

  • Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens
  • Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Zusammenfassung des Umweltberichts in allgemein verständlicher Form

C. Die zur Offenlage bereitgehaltenen Fachgutachten bzw. ergänzende Auswertungen beinhalten nachfolgende umweltrelevante Informationen:

Biotop- und Nutzungstypenplan, Karst Ingenieure GmbH, 11.11. 2024:

-

Detaillierte Erfassung und Kartierung der Biotoptypen im Plangebiet (überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen und kleinteilig Gehölzbestände, kein Nachweis von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen oder kartierten Biotopen).

Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro für Landschaftsökologie, Weilburg, 03.07.2019:

-

Potenziell betroffen: Feldlerche (Verlust von bis zu zwei Brutstätten, daher CEF-Maßnahme für die Feldlerche erforderlich); Kein Konfliktpotenzial für Fledermäuse, Amphibien, Reptilien oder Insekten; Empfehlung von Maßnahmen wie Lerchenfenstern und Gehölzrodungen außerhalb der Vegetationszeit.

Erläuterungsbericht zur Entwässerungsvorplanung “Abwassertechnische Erschließung des Gewerbegebiets „Rahms/Gerhardshahn, Teil I“, Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH, Bad Honnef, November 2024:

-

Ausführungen zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung

„Geruchsgutachten Bebauungsplan ´Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil 1'“ Sachverständigenbüro Meodor, Steinfurt, 08.03.2024

-

Geruchsbelastungen liegen damit unterhalb des nach Anhang 7 der TA Luft üblicherweise für solche Nutzungen verwendeten Immissionswertes/Grenzwertes von 15 % d. J.-Std.

„Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn“ der Ortsgemeinde Neustadt/Wied“, schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, Boppard-Buchholz, 19.11.2024:

-

Empfehlung zur Festsetzung von Emissionskontingenten, planerischen, aktiven sowie passiven Schallschutzmaßnahmen

Gutachten zur Untersuchung der planungsbedingten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, vereidigter Sachverständiger Dipl.-Ing. T. Ehleringer, Seiwerath, 27.12.2023 und 17.01.2024:

-

Planungsbedingte Existenzgefährdungen wurden nicht erkannt

D. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.

Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:

Kreisverwaltung Neuwied, Untere Landesplanungsbehörde, 09.03.2023 (Empfehlungen zur städtebaulichen Entwicklung (bedarfsorientierte Erschließung, Prüfung dezentraler Energieversorgung), Hinweise zu wasser- und immissionsrechtlichen Anforderungen (Sturzflutgebiete, Ausschluss von Störfallbetrieben) sowie zur Schonung des Landschaftsbildes (Gebäudehöhen, Werbeanlagen).

Kreisverwaltung Neuwied, Radverkehrsförderung 01.03.2023 (Hinweise zur Berücksichtigung des Radverkehrs; Empfehlung zur Erweiterung eines fahrbahnbegleitenden Radwegs entlang der K78; Sicherung von Querungsstellen für Radfahrer und Fußgänger gemäß ERA 2010.)

Kreiswasserwerk Neuwied, 13.02.2023 (Hinweise zum Löschwasserbedarf; Löschwassertank/-teich erforderlich.)

Kreisverwaltung Neuwied, Untere Naturschutzbehörde, 01.03.2023 (Hinweise auf artenschutzrechtliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 39 u. 44 BNatSchG). Ergänzung externer Ausgleichsflächen in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im weiteren Verfahren.)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht, 28.02.2023: (Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm; Empfehlung zum Ausschluss bestimmter Betriebsarten nach Abstandserlass des Rundschreibens des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992.)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Wasserwirtschaft, 23.02.2023: (Hinweise zur Versickerung sowie zu notwendigen Einleitungserlaubnissen; Empfehlung zur Beauftragung einer entwässerungstechnischen Fachplanung.)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 07.02.2023 (Hinweise zur Einstufung als archäologische Verdachtsfläche sowie zum Denkmalschutzgesetz.)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Koblenz, 06.02.2023 (Hinweise auf potenziell fossilführende Gesteine im Plangebiet; sowie zum Denkmalschutzgesetz.)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 02.03.2023 (Hinweis, dass Teile des Plangebiets mit Bergwerksfeldern überlappen; keine Hinweise auf aktuellen Bergbau; Empfehlung zur Kontaktaufnahme mit Eigentümerin der Bergwerksrechte; Bestätigung der Bodenschutz- und Baugrundnormen sowie objektbezogener Baugrunduntersuchungen.)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 17.03.2023: (Hinweise zu produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen sowie hinsichtlich des Verlusts von 11,5 ha landwirtschaftlicher Fläche und dahingehend Empfehlung zur gutachterlichen Prüfung der Existenzgefährdung betroffener Betriebe.)

Forstamt Dierdorf, 06.03.2023 (Empfehlung eines Mindestabstands zu Waldflächen; Hinweise zum Antrag auf Waldumwandlung sowie zum waldrechtlichen Ausgleich; Anmerkung zum Zustand des Waldes im Einmündungsbereich der Kreisstraßen K78/K80.)

Bad Honnef AG (BHAG), Bad Honnef, 28.02.2023: (Hinweise zu Gas Hoch- und Niederdruckleitungen im Bereich der K78 und K81.)

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Abt. Tiefbau, 15.03.2023: (Hinweise zur Erforderlichkeit der Einziehung nicht mehr benötigter Wirtschaftswege.)

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Abt. Abwasser, 02.03.2023: (Anmerkungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.)

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Abt. Ausbau- u. Erschließungsbeitrage, 03.02.2023: (Anmerkungen zur Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen.)

Vermerk zum Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz, 24.04.2023: (Hinweise zum Ausbau der Anbindungen an die bestehenden Kreisstraßen: K78, K80 und K81.)

E. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten aus der Öffentlichkeit eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Private Stellungnahme, 06.02.2023 (Hinweise auf Beeinträchtigungen des landwirtschaftlichen Betriebes.)

Ergebnisse aus der Einwohnerversammlung vom 06. Februar 2023 (Vorschlag zur Vergrößerung des Abstands zwischen gewerblichen Bauflächen und Siedlungsbebauung (Erweiterung der Grünfläche); Anregung zur Verkleinerung des Plangebiets.)

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 20.12.2024 bis einschließlich Mittwoch, 22.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B,

1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Am Freitag, den 27.12.2024 ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nicht möglich.

Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Neustadt) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Hinweise:

a)

Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).

53577 Neustadt (Wied), den 04.12.2024
Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
gez.
Junior
-Ortsbürgermeister-