Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Neustadt / Wied
| Flur 19, Flurstück 51, | Landwirtschaftsfläche, |
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| Auf der Windfoche, — groß 0,7070 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.