Die Verbandsgemeinden Linz am Rhein und Asbach haben mit Wirkung vom 14. April 1977 den Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach gebildet.
Dieser beantragt gemäß §§ 6 Abs. 2, 4 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1982 (GVBl. 1982, S. 476) die Feststellung der mit Zustimmung der zuständigen Ausschüsse der Verbandsgemeinderäte und der Verbandsversammlung beschlossenen 2. Satzung zur Änderung der Verbandsordnung:
Die Verbandsordnung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Linz-Asbach in der derzeit gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
1.
§ 2
Entsorgungsgebiet
erhält folgende Fassung
Das Entsorgungsgebiet umfasst
2.
§ 6
Stimmrecht in der Verbandsversammlung und Ausübung des Stimmrechts
erhält folgende Fassung
Absatz 1:
Die Verbandsversammlung besteht aus insgesamt 10 Vertretern. Hierzu gehören die gesetzlichen Vertreter der beiden Verbandsmitglieder sowie weitere 5 gewählte Vertreter des Verbandsmitgliedes Linz am Rhein sowie weitere 3 gewählte Vertreter des Verbandsmitgliedes Asbach.
Grundlage der Stimmrechtsverteilung ist die Zahl der Einwohnergleichwerte im Gebiet der Verbandsmitglieder.
Die Änderung der Verbandsordnung tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderung der Verbandsordnung wurde mit Vermerk vom 23. Oktober 2025 durch die Kreisverwaltung Neuwied als zuständige Errichtungsbehörde festgestellt.