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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

vom 19. Dezember 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

für das Haushaltsjahr

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr

Für die Grundsteuer A auf

Für die Grundsteuer B auf

Für die Gewerbesteuer auf

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 48.438.273 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 49.982.243 €. Zum 31.12.2025 wird es voraussichtlich 51.094.343 € betragen und zum 31.12.2026 voraussichtlich 52.577.043 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.

Als nicht erheblich gelten Aufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen (z. B. Abschreibungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und verpflichtende Zuführungen zu Rückstellungen) anfallen.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.11.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich 07. Januar 2025 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, Gebäude B, Zimmer 65, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung ist in dem Zeitraum im Internet unter www.vg-asbach.de (Aktuelles/Bekanntmachungen) eingestellt. Der Haushaltsplan ist abrufbar unter www.vg-asbach.de (Verbandsgemeinde/Rathaus-und-Verwaltung/Haushaltspläne).

Neustadt (Wied), den 16. Dezember 2024
Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
gez.
Thomas Junior
- Ortsbürgermeister -

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Asbach, den 16. Dezember 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
gez.
Michael Christ
- Bürgermeister -