über eine Bauvoranfrage mit dem Ziel der Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses,
Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
| hier: | 1. | Bekanntmachung über einen Antrag um Erteilung der Zustimmung gemäß 36 a BauGB |
| 2. | Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 36a Absatz 2 Satz 1 BauGB |
Mit Schreiben vom 24.11.2025 hat die Bauaufsichtsbehörde die Ortsgemeinde
Neustadt (Wied) im Vorbescheidverfahren nach Maßgabe des § 36a BauGB beteiligt.
Die Bauvoranfrage bezieht sich auf die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Rahms, Flur 16, Flurstück 4/1.
Die Lage des Grundstücks kann aus nachfolgender Karte entnommen werden:
(Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Gemäß § 36a Absatz 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Bauakte zu diesem Vorhaben in der Zeit vom
Freitag, den 19. Dezember 2025 bis Montag, 12. Januar 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B,
1. Obergeschoss im Bereich der
Bauverwaltung, Flur gegenüber Büro 41
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
An folgenden Werktagen ist eine Einsichtnahme
in die Planunterlagen nicht möglich:
Mittwoch, den 24.12.2025, Mittwoch, den 31.12.2025
und Freitag, den 02.01.2026.
eingesehen werden kann.
Das oben beschriebene Vorhaben ist auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Bekanntmachungen) zu finden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.