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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Steuern- und Abgaben werden fällig: Termin 15. Februar 2023

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie die Landwirtschaftskammerbeiträge werden fällig und sind bis spätestens zu dem im Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzten Termin zu zahlen.

Andernfalls werden die fälligen Beträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, mit Berechnung von Säumniszuschlägen und Kosten zwangsweise eingezogen.

53567 Asbach, den 08.02.2023

Verbandsgemeindekasse Asbach

Einzugsermächtigung

Wenn Sie der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat) erteilen, werden die Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Es gibt für Sie kein Vergessen mehr. Sie ersparen sich Zeit und Ärger, Wege und Kosten (auch für den Einzug kleiner Beträge durch den Vollstreckungsbeamten müssen mindestens 20,85 EUR Vollstreckungskosten berechnet werden).

Wenn Sie den folgenden Abschnitt ausfüllen und an die Verbandsgemeindekasse in 53567 Asbach senden, werden schon beim nächsten Fälligkeitstermin die von Ihnen zu zahlenden Steuern- und Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.

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Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Verbandsgemeindekasse Asbach (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87ZZZ00000062035) widerruflich die von mir/uns zu zahlenden Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.

Meine Anschrift:

Bank:

Bic:

IBAN:

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