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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Windhagen

1.

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 08. Februar 2023 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugeleitet. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 09. März 2023 vorgesehen.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 10. Februar 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung, Zimmer 68, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Windhagen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

Windhagen, 09. Februar 2023

gez.

Martin Buchholz

-Ortsbürgermeister-