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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Thelenberger Straße“, Ortsgemeinde Asbach

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Asbach hat am 03. Juli 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Thelenberger Straße“ beschlossen. beschlossen.

Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 23. November 2023 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung einer Offenlage der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 7 sowie Flur 15 der Gemarkung Elsaff-Asbach betroffen, die im nachfolgenden Übersichtsplan dick blau gestrichelt umrandet sind. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Darüber hinaus werden im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes auf externen Flächen erforderliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt, um die mit den baulichen Maßnahmen einhergehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und/oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu kompensieren (§ 1a BauGB). Die externen Ausgleichsflächen liegen in der Gemarkung Schöneberg, Flur 43, Flurstück 105/50, Gemarkung Limbach, Flur 41, Flurstücke 27 und 28 sowie Gemarkung Limbach, Flur 17, Flurstück 68.

Weiterhin sind vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz auf externen Flächen außerhalb des Plangebietes umzusetzen. Diese liegen in der Gemarkung Limbach, Flur 31, Flurstück 14 sowie Gemarkung Limbach, Flur 30 Flurstücke 5 und 6.

Die Lage der externen Ausgleichsflächen wird auf den nachfolgenden Ausschnitten der Liegenschaftskarte mit einer blauen Linie dargestellt. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Gemarkung Schöneberg, Flur 43

Flurstück 105/50

Gemarkung Limbach, Flur 41

Flurstücke 27 (westlich) und 28 (östlich)

Gemarkung Limbach, Flur 17

Flurstück 68

Gemarkung Limbach, Flur 31

Flurstück 14

Gemarkung Limbach, Flur 30

Flurstücke 5 (nördlich) und 6 (südlich)

Anlass der Planaufstellung:

Seit 1990 hat die Ortsgemeinde Asbach verschiedene Bebauungspläne für gewerbliche Bauflächen erlassen. Inzwischen sind diese Gewerbegebiete in großen Teilen verdichtet. Der neue Bebauungsplan soll dazu dienen, den Fortbestand der ansässigen Betriebe z.B. für Erweiterungen zu sichern und auch anderen Gewerbetreibenden die Gelegenheit zu geben, sich in der Ortsgemeinde Asbach anzusiedeln.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

Entwurf der Planurkunde

Übersichtsplan zur Lage der externen Ausgleichsflächen

Entwurf der textlichen Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Landschaftspflegerischer Bestandsplan

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Ergebnisse der Grünlandkartierung

Schalltechnisches Gutachten

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Donnerstag, den 22.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Asbach) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Hinweise:

a)

Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).

53567 Asbach, den 30.01.2024
Ortsgemeinde Asbach
gez. Dahl
-Ortsbürgermeister-