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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1.

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Verbandsgemeinde Asbach ist in folgende 46 Wahlbezirke eingeteilt:

Ortsgemeinde Asbach:

7 Urnenstimmbezirke und 7 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Buchholz(Westerwald):

5 Urnenstimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Neustadt(Wied):

7 Urnenstimmbezirke und 7 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Windhagen:

4 Urnenstimmbezirke und 4 Briefwahlbezirke

Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind alle Wahlbezirke barrierefrei eingerichtet:

Ortsgemeinde Asbach

Wahlbezirke (Urne):

1101, 1103, 1105 und 1107

Wahlraum:

Grundschule „Am Frankenwall“, Schulstraße 7, 53567 Asbach

Wahlbezirk (Urne):

1102

Wahlraum:

Gaststätte Weißenfels, An der Holl 13, 53567 Asbach OT Germscheid

Wahlbezirk (Urne):

1104

Wahlbezirk (Brief):

1112

Wahlraum:

Grundschule Limbach, Altenkirchener Straße 20, 53567 Asbach OT Limbach

Wahlbezirk (Urne):

1106

Wahlbezirk (Brief):

1113 und 1114

Wahlraum:

Bürgerhaus Asbach, Hauptstraße 50, 53567 Asbach

Wahlbezirk (Brief):

1108, 1109, 1110 und 1111

Wahlraum:

Realschule Plus Mensa, Flammersfelder Straße 5 a, 53567 Asbach

Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirk (Urne):

2101

Wahlraum:

Heimathaus Buchholz, Zur alten Schule 1, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirk (Urne):

2102

Wahlraum:

Gasthaus Höfer, Hauptstraße 53, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirke (Urne):

2103 und 2104

Wahlraum:

Bürgerhaus Kölsch-Büllesbach, Philipp-Hohn-Platz 1, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Kölsch-Büllesbach

Wahlbezirk (Urne):

2105

Wahlraum:

Dorfgemeinschaftshaus Griesenbach, Hohlweg 20, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Griesenbach

Wahlbezirke (Brief):

2106, 2107 und 2108

Wahlraum:

Sporthalle an der Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 3, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirke (Brief):

2109 und 2110

Wahlraum:

Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 1, 53567 Buchholz (Westerwald)

Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Wahlbezirke (Urne):

3101 und 3102

Wahlraum:

Wiedparkhalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied)

Wahlbezirk (Urne):

3103

Wahlraum:

Feuerwehrhaus Etscheid, Asbacher Straße 23 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Etscheid

Wahlbezirke (Urne):

3104 und 3105

Wahlraum:

Bürgerhaus Fernthal, Werner-Heisenberg-Straße 9, 53577 Neustadt (Wied) OT Fernthal

Wahlbezirk (Urne):

3106

Wahlraum:

Feuerwehrhaus Strauscheid, Kurstraße 2 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Strauscheid

Wahlbezirk (Urne):

3107

Wahlraum:

Schützenhaus Rott, Sebastianusweg 3, 53577 Neustadt (Wied) OT Rott

Wahlbezirke (Brief):

3108, 3109, 3110, 3111, 3112, 3113 und 3114

Wahlraum:

Sporthalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied)

Ortsgemeinde Windhagen

Wahlbezirk (Urne):

4101, 4103 und 4104

Wahlraum:

Erich Kästner Grundschule Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 8, 53578 Windhagen

Wahlbezirk (Urne):

4102

Wahlraum:

Pfarrheim Windhagen, Hauptstraße 47, 53578 Windhagen

Wahlbezirke (Brief):

4105, 4106, 4107 und 4108

Wahlraum:

Bürgerhaus / Sporthalle Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 6, 53578 Windhagen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Asbach, den 6. Februar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Michael Christ, Bürgermeister