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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bundestagswahl 2025 - Aktualisierte Informationen zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zwischenzeitlich den Wählerinnen und Wählern per Post zugestellt. Sie können die Unterlagen für die Briefwahl persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle), sobald die Stimmzettel bei uns eingetroffen sind (siehe unten).

Ferner besteht die Möglichkeit den Online-Briefwahlantrag zu nutzen (über https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=172),

oder in besonders dringenden Fällen die Briefwahlunterlagen per E-Mail anzufordern unter: briefwahl@vg-asbach.de

Sofern Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden sollen (z.B. Auslandsdeutsche, Angehörige der Bundeswehr, Auslandsurlaub), bitten wir Sie ausdrücklich, die Unterlagen über briefwahl@vg-asbach.de unverzüglich zu beantragen, damit die Anträge aufgrund der längeren Postlaufzeiten priorisiert behandelt werden können.

Folgende Daten sind bei Ihrem Antrag per E-Mail mitzuteilen:

* Name, Vorname

* Geb.-Datum

* Postalische Adresse

* ggf. zusätzlich eine abweichende Adresse, an die die Wahlunterlagen versendet werden sollen.

Sie können die Briefwahl auch schriftlich auf dem Postweg beantragen. Hierzu füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) aus, und übersenden diesen in einem frankierten Umschlag an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

- Briefwahl -

Flammersfelder Straße 1

53567 Asbach

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Versand der Briefwahlunterlagen (ACHTUNG VERZÖGERUNG):

Briefwahlanträge werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Stimmzettel können aufgrund gesetzlicher Fristen jedoch erst Anfang Februar gedruckt werden, wodurch wir mit der Versendung der Briefwahlunterlagen mit der Deutschen Post ab dem 10. Februar 2025 beginnen können. Die Wahlbriefe mit Ihrem ausgefüllten Stimmzettel können Sie auch in den Gemeindebüros oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben bzw. in den Briefkasten werfen.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bitten wir Sie ggf. in Betracht zu ziehen, von der Möglichkeit der Urnenwahl am 23.02.2025 Gebrauch zu machen.

Über etwaige Änderungen werden wir unverzüglich an dieser Stelle informieren.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: https://vg-asbach.de/bundestagswahl