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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Zum Bebauungsplanes „Hammelshahn-Süd“, Ortsgemeinde Buchholz

hier: Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

In seiner Sitzung am 16.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Buchholz den Bebauungsplan „Hammelshahn-Süd“ als Satzung beschlossen. Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses konnte eine ausreichende Verfügungsgewalt auf den Grundstücken, die zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen vorgesehen waren, nicht sichergestellt werden.

Demzufolge hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2025 beschlossen ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Inzwischen konnte dem Ortsgemeinderat ein überarbeitetes Maßnahmenkonzept zur Durchführung der Kompensationsmaßnahmen auf ausschließlich gemeindeeigenen Flächen vorgelegt werden. Infolgedessen hat der Ortsgemeinderat am 26.01.2026 den erneuten Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans „Hammelshahn-Süd“ gebilligt und beschlossen eine nochmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer eingeschränkten Offenlage durchzuführen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 9, der Flur 10 sowie Flur 6 und Flur 5 der Gemarkung Krautscheid betroffen, die im nachfolgenden Übersichtsplan dick rot umrandet sind. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Im Rahmen des vorliegenden Maßnahmenkonzeptes zur Kompensation des Bebauungsplans sollen auf folgenden externen Flächen die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, um die mit den baulichen Maßnahmen einhergehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und/oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu kompensieren (§ 1a Abs. 3 BauGB):

Ausgleichsfläche Gemarkung Krautscheid, Flur 1, Nr. 26

Ausgleichsfläche Gemarkung Krautscheid, Flur 15, Nr. 29

Ausgleichsfläche Gemarkung Krautscheid, Flur 16, Nr. 85

Ausgleichsfläche Gemarkung Griesenbach, Flur 6, Nr. 5, 6, 7 und 8

Ausgleichsfläche Gemarkung Krautscheid, Flur 26, Nr. 58/2

Ausgleichsfläche Gemarkung Krautscheid, Flur 26, Nr. 58/3

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans verfügbar:

Begründung mit Umweltbericht betreffend die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt mit folgenden Anlagen:

{{gt}}

Eingriffs- und Ausgleichskonzept Büro PUR Planung-Umwelt-Recht GmbH, Polch (15. Januar 2026)

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, den 06.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.02.2026

veröffentlicht werden:

Entwurf der Planurkunde

Entwurf der textlichen Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht und den vorgenannten Anlagen.

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Buchholz) abrufbar und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Im vorgenannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem bei folgender Stelle öffentlich ausgelegt:

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung (vor Zimmer 41)

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist am 12.02.2026 und 16.02.2026 nicht möglich!

Die Offenlage findet unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 BauGB und Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB statt. Hiernach können Stellungnahmen und Anregungen während der Veröffentlichungsfrist nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes in einer verkürzten Abgabefrist abgegeben werden. In den Planunterlagen werden die ergänzten und geänderten Teile kenntlich gemacht.

Hinweise:

a)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@vg-asbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Auslegungsstelle).

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 4 und 4a Abs. 5 BauGB).

53567 Asbach, den 27.01.2026
Ortsgemeinde Buchholz
gez.
Peuling
-Ortsbürgermeister-