Die Verbandsgemeindekasse Asbach macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 die nachfolgenden Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuern A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeiträge
Gewerbesteuer
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
22. Febr. 2024
an die obenbezeichnete Kasse zu zahlen.
Nach dem 22. Febr. 2024 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 der Abgabenordnung Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabepflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.