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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der „Kommunale Energie Asbach AöR“ rechtsfähige gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts vom 16.11.2023

Der Verwaltungsrat der Kommunale Energie Asbach AöR hat aufgrund der §§ 24 und 86a GemO für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.03.2023 (GVBl. S. 71), der §§ 14a ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Landesgesetzes zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Landesgesetzes über die Höfeordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) und der §§ 28ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. 1999, S. 373) die folgende Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 13 Abs. 2

(2) Die vorstehende Satzung für die „Kommunale Energie Asbach, Anstalt des öffentlichen Rechts“ wird im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

wird ersatzlos gestrichen.

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.

Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.

Artikel 2

§ 6 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

„Die Mitglieder des Verwaltungsrats - mit Ausnahme der Bürgermeister - erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen, deren Höhe sich nach der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Asbach bemisst.“

Artikel 3

Artikel 1 dieser Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, Artikel 2 tritt rückwirkend ab dem 01.01.2024 in Kraft.

Ausgefertigt:
Asbach, 07.02.2024
Gez. Michael Christ
Vorsitzender des Verwaltungsrats