| hier: | 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Windhagen hat mit Beschluss vom 25.04.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Im Hohnerbüchel“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Windhagen wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der Gemeinderatsitzung vom 26.01.2023 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalte und Planungsanlass:
Inhalt und Ziel der Änderung ist, die Zulassung von Flachdächern; bisher waren nur geneigte Dächer vorgesehen. Hierzu wird für Flachdächer eine maximale Gebäudehöhe (gemessen vom unteren Bezugspunkt bis zur Oberkante Dachhaut bzw. Oberkante Wandabschluss /Attikaabschluss) von 5,50 m über Straßenniveau (Oberkante angrenzende Verkehrsfläche gemessen in Gebäudemitte) festgesetzt. Die bisher maximale Firsthöhe von 9,0 m für geneigte Dächer bleibt dabei unverändert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Windhagen wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Begründung. |
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Freitag, den 10.03.2023 bis Mittwoch, den 12.04.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
im Empfangsbereich des Rathauses,
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00
Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Im vereinfachten Verfahren entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB
| - | eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB |
| - | der Umweltbericht nach § 2a BauGB |
| - | die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind |
| - | zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB |
| - | das Monitoring nach § 4c BauGB |
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.