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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die 4. Änderung des Bebauungsplans „Im Steinchen“, Ortsgemeinde Asbach

hier:

1.

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und

2.

Unterrichtungs- und Äußerungsgelegenheit für die Öffentlichkeit gemäß 3 Nr. 2 BauGB vor der Offenlage sowie

3.

Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Asbach hat am 20. November 2025 die Aufstellung des 4. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Im Steinchen“ beschlossen. Dieses Planvorhaben wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 2 sind beim beschleunigten Verfahren die Verfahrensvorschriften des § 13 BauGB entsprechend anzuwenden; hiernach entfallen u.a. die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie das Monitoring nach § 4c BauGB.

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.01.2002).

Planungsanlass:

Die Ortsgemeinde Asbach beabsichtigt mit der Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, auf die restliche Herstellung des Lärmschutzwalls im Bereich des allgemeinen Wohngebietes des Bebauungsplanes zu verzichten. Anstelle dessen soll im Kreuzungsbereich der Straßen „Im Steinchen“ und „Im Hohenrehn“ eine Schallschutzwand entstehen. In diesem Zuge soll dann auch der geplante Straßenverlauf geändert werden.

Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit vor der Offenlage (gemäß § 13a Absatz 3 Satz 2 BauGB):

Im vorliegenden Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Jedermann kann sich somit gemäß § 13a BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Bauabteilung (Zimmer 37), Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach während den allgemeinen Öffnungszeiten innerhalb von 2 Wochen, beginnend mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung (27.02.2026 bis einschlich 13.03.2026), unterrichten. Im gleichen Zeitraum wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Bebauungsplanentwurf ist in dem genannten Zeitraum auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Asbach unter www.vg-asbach.de / Aktuelles / Beteiligung zur Bauleitplanung einsehbar.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen in der Zeit

Montag, den 16. März 2026 bis einschließlich Freitag, 17. April 2026

veröffentlicht werden:

Planurkunde

Textliche Festsetzungen mit einer Begründung

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Asbach) abrufbar und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zur Bauleiplänen zugänglich.

Im vorgenannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem bei folgender Stelle öffentlich ausgelegt:

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,

Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung,

Flur gegenüber Büro 41

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Zudem ist in der Verwaltung die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

a)

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@vg-asbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§3 Abs. 2 Satz 4 und 4a Abs. 5 BauGB)

Ortsgemeinde Asbach, den 11. Februar 2026
gez.
Franz-Peter Dahl
-Ortsbürgermeister-