Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sind bestimmte Tierhaltungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu zählen insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z. B. Pferde und Esel), Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln), Gehegewild, Kameliden (z. B. Lamas und Alpakas) sowie Bienen.
Tierhaltungen können bei der Kreisverwaltung Neuwied ab sofort bequem online angemeldet, aktualisiert, abgemeldet oder auf einen neuen Halter übertragen werden. Mit dem neuen digitalen Service wird das bisherige Papierverfahren ersetzt und die Antragstellung deutlich vereinfacht.
Die Online-Dienste stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter
www.kreis-neuwied.de/buergerservice/online-dienste zur Verfügung.