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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Ausgabe 27/2026
Aus dem Kreis
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Neuer Online-Dienst für die Meldung von Tierhaltungen

An-, Ab- und Ummeldungen jetzt schnell und unkompliziert von zu Hause aus erledigen

Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sind bestimmte Tierhaltungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu zählen insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z. B. Pferde und Esel), Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln), Gehegewild, Kameliden (z. B. Lamas und Alpakas) sowie Bienen.

Tierhaltungen können bei der Kreisverwaltung Neuwied ab sofort bequem online angemeldet, aktualisiert, abgemeldet oder auf einen neuen Halter übertragen werden. Mit dem neuen digitalen Service wird das bisherige Papierverfahren ersetzt und die Antragstellung deutlich vereinfacht.

Die Online-Dienste stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter

www.kreis-neuwied.de/buergerservice/online-dienste zur Verfügung.