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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Ausgabe 28/2022
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung (als Kaufpaket) der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Leutesdorf

Flur 18, Flurstück 23/5

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche,

Landwirtschaftsfläche, Rebfläche / Weingarten,

Im Rheinperg, groß 0,9515 ha

Flur 19, Flurstück 85/2

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche,

Landwirtschaftsfläche, Rebfläche / Weingarten,

Im Olterboden, groß 0,6705 ha

Flur 18, Flurstück 80/1

Landwirtschaftsfläche,

Im Unterperg, groß 0,2314 ha

Nur Landwirte bzw. Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen als auch noch weiterer Weinbauflächen (Kaufpaket mit einer Gesamtgröße von ca. 3,5988 ha) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.