Müllablagerung auf dem Wanderparkplatz an der L 257 vor Bad Hönningen
Eine abgebaute Küche mitten im Wald Nähe Reidenbruch
In der Woche ab dem 25.9.2023 wurde auf dem Wanderparkplatz an der L 257 vor Bad Hönningen (gegenüber der Teichanlage) wieder einmal illegal Müll entsorgt.
Diesmal wurde überwiegend Bauschutt in leeren Farbeimern am Rande des Parkplatzes abgestellt. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung handelt es sich bei dem Verursacher offensichtlich um einen „kleineren Bauunternehmer“ aus der Umgebung.
Vermutlich in der Woche darauf wurde am Rheinhöhenweg nahe der L 254 an einem Waldweg zwischen Rothe-Kreuz und Reidenbruch eine abgebaute Küche entsorgt.
Für Hinweise zu beiden Fällen bitten wir um Mitteilung an die Polizei in Linz (02644-9430), das Ordnungsamt in Bad Hönningen (02635-7230) oder an das Forstrevier Bad Hönningen (01522-8850349 oder 02638-946533).
Wilde Müllablagerungen im Wald sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, da der Müll in der Regel zu Hause abgeholt wird oder kostenlos bei den offiziellen Müllannahmestellen abgegeben werden kann!
Umso unverständlicher ist es daher, dass immer wieder gefüllte Müllsäcke, Autoreifen, Abfälle von Renovierungs- und Neubauarbeiten wie Fliesen, halbvolle Zementsäcke, bis hin zu Waschmaschinen und Kühlschränken illegal im Wald “entsorgt” werden.
Nicht nur illegal, sondern umweltschädlich und teils gefährlich für Boden und Grundwasser und damit auch für unser Trinkwasser, sind Kühlmittel, halbvolle Ölkanister oder Farbeimer, Behälter mit Bremsflüssigkeit und ähnliche Stoffe.
Auf die unerlaubten Abfallablagerungen stehen empfindliche Bußgelder oder bei Umweltgefährdung sogar Strafen!
Auch das Ablagern von Grünschnitt aus der herbstlichen Gartenpflege im Wald und in der freien Landschaft ist gesetzlich untersagt!
Bitte halten Sie bei Ihren Waldspaziergängen die Augen offen und schreiben Sie sich die KFZ-Kennzeichen verdächtiger Fahrzeuge auf. Melden Sie besondere Vorkommnisse, auch beobachtete illegale Müllablagerungen, bitte umgehend der Polizei, dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde oder dem Forstrevier.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!