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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Ausgabe 42/2023
Aus den Gemeinden
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Änderung der Verkehrsführung in der „Rheinallee“

Einbahnstraßenregelung

Im Zuge des Ausbaus der Rheinallee zur Fahrradstraße wurde eine Änderung der Verkehrsführung vorgenommen, die seit dem 11.10.2023 besteht.

Die Rheinallee ist von der Marktstraße aus nur noch als Einbahnstraße in Richtung Großparkplatz (Rheinaufwärts) für Anlieger befahrbar.

Vom Großparkplatz ist die Rheinallee nur noch bis zur Hofstraße (Rheinabwärts) befahrbar.

Die neue Verkehrsführung ist im abgedruckten Plan entsprechend dargestellt. Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.

Die Einbahnstraße ist für den Radverkehr in beide Richtungen befahrbar. Auch hierauf - und auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme - wird ebenfalls hingewiesen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer*innen um Beachtung der Maßnahme und danken für Ihr Verständnis.