Zum 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Finanzämter haben den Grundstückeigentümern und der Verbandsgemeindeverwaltung hierzu fast alle Grundstücksneubewertungen im Bereich der Stadt Bad Hönningen sowie den Ortsgemeinden Hammerstein, Leutesdorf und Rheinbrohl mitgeteilt. Diese Bewertungsergebnisse sind für die Gemeinden bindend.
Resultat der Grundsteuerreform ist nun, dass sich daraus in allen Gemeinden teils deutliche Einnahmeausfälle ergeben, die nicht mit Kosteneinsparungen kompensiert werden können. Die hohen Umlagezahlungen an den Kreis, an die Verbandsgemeinde und an den Kindergartenzweckverband müssen bedient werden. Die Gemeinden haben nach den Regelungen der Gemeindeordnung die Pflicht, ihren Haushalt auszugleichen. Andernfalls kann von der Kommunalaufsicht keine Genehmigung des Haushaltes erwartet werden.
Dies hat zur Folge, dass die Gemeinden gezwungen sind, ab 2025 Ihre Steuereinnahmen durch teils massive Erhöhungen der Steuerhebesätze zu steigern. Im Bereich der Grundsteuer B können die Hebesätze daraus auf bis zu 700% (bisher 470 bzw. 465%) anwachsen. Als Beispiel kann sich bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus (Grundsteuermessbetrag = 70 €) die Grundsteuer B dann von ursprünglich 325 € auf bis zu 490 € erhöhen. Es obliegt den jeweiligen Gemeinden, ob neben der Erhöhung der Grundsteuer B, auch eine Anhebung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer umgesetzt wird.