2016 wurde die Stadt Bad Hönningen in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgenommen.
Die „Rheinallee“ und das angrenzende Rheinufer sind als innenstadtnaher Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtbewohner. Während im Kernbereich der Innenstadt aufgrund des historischen Stadtgrundrisses und der engen Bebauung insbesondere Grünräume nicht zu finden sind, wertet die Nähe zum Rhein mit dem breiten Vorland die Innenstadt deutlich auf. Jedoch zeigen sich sowohl „Rheinallee“ als auch Rheinufer hinsichtlich Gestaltung und Aufenthaltsqualität verbesserungswürdig. Die „Rheinallee“ ist sanierungsbedürftig. Die Fahrbahndecke und der angrenzende Gehweg weisen erhebliche Mängel auf.
In diesem Zuge wird die „Rheinallee“ zur Fahrradstraße ausgebaut. Dies steigert die Attraktivität des Radverkehrs und schafft Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr. Verkehrstechnisch wird durch die Anbringung von Zusatzzeichen die Mitbenutzung der Straße durch PKW zugelassen, diese müssen sich jedoch dem Radverkehr unterordnen. Die Höchstgeschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 km/h begrenzt. Fahrräder dürfen jederzeit nebeneinander herfahren. Mit diesem Radwegeprojekt werden die Mobilitätsangebote für Pendler, Freizeitradler und Touristen entlang des Rheins verbessert.
Der Ausbau der Rheinallee beginnt an der „Tempelgasse“ und endet zwischen der „Hofstraße“ und dem „Fahnenrondell“. Orthogonal zur „Rheinallee“ verlaufen acht Gassen.
Der Bauablauf ist in vier Teilbereiche gegliedert. Der erste Bauabschnitt beginnt an der „Tempelgasse“ bis zur „Marktstraße“. Die Bauarbeiten in diesem Abschnitt sind für rund sechs Wochen angesetzt. Der genaue Zeitplan ist vor allem von den Wetterbedingungen abhängig. Über den weiteren Bauablauf wird regelmäßig in der regionalen Zeitung informiert. Die Bauarbeiten starten am 06. März 2023. Im Vorfeld wurden bereits mehrere Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Die Maßnahme wird neben dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch durch das Förderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Der fördermittelrechtliche Zeitrahmen sieht vor, dass die Maßnahme bis Ende 2023 abgeschlossen ist.