Viele Bürgerinnen und Bürger werden im nächsten Jahr unangenehme Post erhalten: einen neuen Steuerbescheid. Alle Gemeinden haben - veranlasst durch die am 24.11.2022 beschlossene Gesetzesänderung des Landes - die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zum 01.01.2023 erhöht. Dadurch müssen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende künftig mehr zahlen. Die Hintergründe für diese Änderungen möchten wir mit den nachfolgenden Erläuterungen näherbringen.
Das Land musste die Finanzierung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit einer Fristsetzung bis zum Jahresende neu ordnen, daher wurde die Novellierung der entsprechenden Gesetzgebung (LFAG) seitens der Landesregierung beschlossen.
Neben der Änderung der Berechnungsmodelle und der Bereitstellung zusätzlicher Mittel an die Kommunen wird von den Städten und Ortsgemeinden insbesondere gefordert, mehr Steuereinnahmen zu generieren und die Hebesätze entsprechend anzupassen. Das Land sieht daher eine Anhebung der Durchschnittssätze (Nivellierungssätze) für die Grundsteuer A auf 345 v.H., die Grundsteuer B auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer auf 380 v.H. vor.
Niemand erhöht gerne Steuern und schon gar nicht in dieser schwierigen Zeit. Allerdings mussten die kommunalen Gremien bei ihren Entscheidungen auch beachten, dass es hohe Mindereinnahmen geben wird, sofern die vorgenannten Einnahmemöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Als Fazit ist festzuhalten, dass die Gemeinden bei einer Beibehaltung der Nivellierungssätze zweifach im Nachteil sind: zum einen fehlen die höheren Steuereinnahmen und zum anderen werden die abzuführenden Umlagen so berechnet, als hätten die Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten durch die Steuererhöhungen ausgeschöpft.
Wir möchten mit diesen Erläuterungen den Hintergrund der gefassten Ratsbeschlüsse näherbringen und betonen, dass die Entscheidungsmöglichkeit der Kommunen nach der Gesetzesnovellierung so stark eingeschränkt wurde - somit konnte mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der Stadt bzw. Gemeinden kein anderer Beschluss gefasst werden.