Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat am 18.12.2024 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt der Jahresabschluss 2021 in der Zeit vom 09.01.2025 bis einschließlich 23.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf - Zimmer Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Dierdorf, 08.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf