Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Wienau,
der Winter ist im Anmarsch, die Bäume haben schon fast ihr komplettes Laub verloren. Damit wir alle gesund und ohne weitere Blessuren durch die kalte Jahreszeit kommen, möchte ich euch an die Streu- und Räumpflicht der Grundstücke erinnern. Wir haben viele Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres Alters oder eines gesundheitlichen Handicaps leider nicht mehr bei dieser Arbeit alleine gut zurechtkommen, da wäre es schön, wenn man sich in der Nachbarschaft behilflich ist.
Dazu der Hinweis der örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Dierdorf:
Hiermit weisen wir – wie in jedem Jahr - noch einmal auf die Straßenreinigungs-, Schneeräum- und Streupflicht der Eigentümer, Besitzer und sonstigen dinglich Berechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage hin.
Die Straßenreinigungs-, Schneeräum- und Streupflicht umfasst insbesondere:
| 1. | Das Besprengen und Säubern der Gehwege und Straßen, |
| 2. | die Schneeräumung auf Gehwegen und Straßen, |
| 3. | das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Sägemehl etc.), |
| 4. | das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung (Gullis) oder der Brandbekämpfung (Hydranten) dienen, von Unrat, Eis, Schnee und wasserabflussstörenden Gegenständen. |
Diese Regelung gilt für alle Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Dierdorf.