Aufgrund des § 37 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG), in der z. Zt. gültigen Fassung und des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kleinmaischeid vom 12.12.2024 werden die u.g. Parzellen eingezogen.
| Verkehrsanlage | Flur-nummer | Zähler | Nenner | amtliche Fläche |
| m² | ||||
| Eichenheck | 1 | 7 | 100 | 96.812,00 |
| Friedhofstraße | 3 | 100 | 23 | 3.057,00 |
| 3 | 100 | 24 | 468,00 | |
| Großmaischeider Straße | 8 | 309 | 3 | 174,00 |
| 8 | 312 | 2 | 153,00 | |
| Larsheck | 14 | 86 | 1 | 346,00 |
| 14 | 92 | 9 | 49,00 | |
| 14 | 92 | 10 | 618,00 | |
| Thalhauser Weg | 10 | 83 | 4 | 1.701,00 |
| 10 | 83 | 3 | 507,00 | |
| Vor dem Löh | 5 | 277 | 372,00 | |
| Wartenberg | 10 | 88 | 2 | 601,00 |
| 10 | 88 | 3 | 868,00 |
Die Straßen bzw. Nebenanlagen stehen im Eigentum der Ortsgemeinde Kleinmaischeid.
Die Lagepläne sind Bestandteile der Widmung und können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, 1. OG, Zimmer Nr. 115 und 113 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, einzulegen. Der Widerspruch kann
erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.vg-dierdorf.de (Aktuelles/Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind.
Die Frist wird auch dann gewahrt, wenn der Rechtsbehelf beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, eingelegt wird. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs muss der Widerspruch vor Ablauf der Frist (Satz 1) eingegangen sein.
Die Schriftform kann auch bei der Kreisverwaltung Neuwied durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.kreis-neuwied.de (Impressum/EMail-formgebunden/Hinweise und Regeln) aufgeführt sind.
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABL. EU Nr. L 257 S. 73).
56269 Dierdorf, 18.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf