Steuereinnahmen des Finanzamts Neuwied in 2022 gesunken
Insgesamt rund 1 Milliarde Euro eingenommen
Das Finanzamt Neuwied hat im Jahr 2022 rund 1 Milliarde Euro an Steuern eingenommen.
Damit sind die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr (2021 rund 1,6 Milliarden Euro) gesunken. Der Rückgang beruht auf einem Einmaleffekt in der Vergangenheit.
Mit mehr als 405 Millionen Euro ist die Lohnsteuer dabei die größte Einnahmequelle, gefolgt von der Umsatzsteuer mit rund 341 Millionen Euro. Insgesamt belief sich das Steueraufkommen 2022 in Rheinland-Pfalz auf rund 32 Milliarden Euro.
Vom Finanzamt Neuwied wurden im Jahr 2022 62.136 Einkommensteuerbescheide erteilt, in 1.698 Fällen wurde ein Einspruch eingelegt und in 17,4 % der Fälle wich das Finanzamt von der Steuererklärung ab und erzielte hierdurch ein Mehrergebnis von 13,3 Millionen Euro. Die Bearbeitungsdauer betrug durchschnittlich 62 Kalendertage.
Steuergeld verteilt sich auf Bund, Länder und Kommunen Das von den Finanzämtern eingenommene Steuergeld finanziert unter anderem Schulen, Gesundheit, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt sowie Sport. Die Einnahmen verteilen sich auf Bund, Land und Kommunen. Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz beträgt 16,1 Milliarden Euro.
Das Finanzamt weist darauf hin, dass in Papierform abgegebene Einkommensteuererklärungen gescannt werden. Damit sollen die Arbeitsabläufe im Finanzamt weiter optimiert und personellen Engpässen entgegengewirkt werden. Es werden daher im Service-Center keine Papiererklärungen mehr direkt bearbeitet oder Belege und Eintragungen geprüft. Lediglich die Kontrolle der Unterschrift und der Steuernummer finden noch statt.
Trotz Einführung des Scannens werden die Bürger gebeten, ihre Steuererklärungen mit Hilfe des kostenlosen Programms ELSTER (www.elster.de) oder gängiger Steuersoftware aus dem Handel an ihr Finanzamt zu übermitteln. Beim Finanzamt Neuwied wurden 2022 75,3% der Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt.
Die Bearbeitung der Steuererklärung mit ELSTER bietet viele Vorteile, wie die Vorausgefüllte Steuererklärung, die Prüfung der Angaben mit Hinweisen auf Fehler, die Berechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung, sowie im Folgejahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr.