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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 12/2024
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2024 vom 20.03.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird unverändert mit 0,00 EUR festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 180.000,00 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von 1.060.000,00 EUR auf 0,00 EUR festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2021 liegen zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 - 11

(werden nicht geändert)

Marienhausen, 20.03.2024
Ortsgemeinde Marienhausen
Maximilian Seidel, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.03.2024 bis einschließlich 03.04.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 20.03.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister