Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und gleichzeitiger öffentlicher Auslegung
Anlass und Ziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Die Mennoniten Brüdergemeinde Wienau plant seit dem Jahr 2017 die Errichtung eines Gemeinde- und Schulzentrums (LUKAS-Grundschule) auf dem angrenzenden Areal neben der bestehenden Kirche, um so die Unterbringung des Gemeinde- und Schulzentrums in einem Gebäude möglich zu machen. Zur Realisierung des Vorhabens wurde es erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen über die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, verbunden mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, zu schaffen. In der Folge hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeindezentrum mit Schule“, Dierdorf-Wienau, und damit verbunden die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hofacker“, beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf stellt für den Erweiterungsbereich eine Fläche für Landwirtschaft und Wald mit der Zweckbestimmung „Acker“ dar. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, auf denen, gemäß den Zielen des parallel durchgeführten Bauleitplanverfahrens, eine Schule mit Gemeindezentrum ermöglich werden soll, sowie die Entwicklung von Grünflächen als Parkanlage im Kontext der vorgenannten Nutzung. Das Planvorhaben entspricht damit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da Bebauungspläne gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist daher eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen erforderlich. Entsprechend hatte der Verbandsgemeinderat Dierdorf in seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 16.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 23.04.2025 bis zum 30.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker"gemäß § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Siedlungskörper von Wienau und grenzt östlich an das Areal des bestehenden Gemeindezentrums an. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Planentwurf.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gemeindezentrum mit Schule" und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hofacker"der Stadt Dierdorf; bestehend aus der Planzeichnung, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/laufende-verfahren/8-aenderung-flaechennutzungsplan-gemeindezentrum/zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail:bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfungdurchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (1) BauGB eingesehen werden:
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt: