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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Steuereinnahmen des Finanzamts Neuwied in 2023 gestiegen

Insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro eingenommen

Das Finanzamt Neuwied hat im Jahr 2023 rund 1,1 Milliarden Euro an Steuern eingenommen. Damit sind die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr (2022 1 Milliarde Euro) gestiegen. Mit mehr als 435 Millionen Euro ist die Lohnsteuer dabei die größte Einnahmequelle, gefolgt von der Umsatzsteuer mit 410 Millionen Euro.

Insgesamt belief sich das Steueraufkommen 2023 in Rheinland-Pfalz auf 30,9 Milliarden Euro.

Vom Finanzamt Neuwied wurden im Jahr 2023 65.433 Einkommensteuerbescheide erteilt. In 2014 Fällen wurde ein Einspruch eingelegt und in 15,4 % der Fälle wich das Finanzamt von der Steuererklärung ab und erzielte hierdurch ein Mehrergebnis von 7,2 Millionen Euro. Die Bearbeitungsdauer betrug durchschnittlich 62 Kalendertage.

Steuergeld verteilt sich auf Bund, Länder und Kommunen

Das von den Finanzämtern eingenommene Steuergeld finanziert unter anderem Schulen, Gesundheit, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt sowie Sport. Die Einnahmen verteilen sich auf Bund, Land und Kommunen.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass in Papierform abgegebene Einkommensteuererklärungen gescannt werden. Damit sollen die Arbeitsabläufe im Finanzamt weiter optimiert und personellen Engpässen entgegengewirkt werden. Es werden daher im Service-Center keine Papiererklärungen mehr direkt bearbeitet oder Belege und Eintragungen geprüft. Lediglich die Kontrolle der Unterschrift und der Steuernummer finden noch statt.

Trotz Einführung des Scannens werden die Bürger gebeten, ihre Steuererklärungen mit Hilfe des kostenlosen Programms ELSTER (www.elster.de) oder gängiger Steuersoftware aus dem Handel an ihr Finanzamt zu übermitteln. Beim Finanzamt Neuwied wurden 2023 77,9 % der Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt.

Die Bearbeitung der Steuererklärung mit ELSTER bietet viele Vorteile, wie die vorausgefüllte Steuererklärung, die Prüfung der Angaben mit Hinweisen auf Fehler, die Berechnung der Steuererstattung bzw. -Nachzahlung, sowie im Folgejahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr.