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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 13/2025
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg

für das Jahr 2025 vom 26.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne vorsorgliche Anschaffungspauschalen) erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 276.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) von 345 v.H. auf 445.v. H.
  • Grundsteuer B (für die Grundstücke) von 550 v.H. auf 700 v. H.
  • Gewerbesteuer von 380 v.H. auf 400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

  • für den ersten Hund auf 48,00 Euro
  • für den zweiten Hund auf 60,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund auf 72,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

und voraussichtlich zum 31.12.2025

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 EUR und 20 % des Haushaltsansatzes oder des Deckungskreises überschritten sind. Dies gilt nicht für über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen die wirtschaftlich durchlaufend sind (z.B. innere Verrechnungen, Beträge die von Dritten vollständig erstattet werden).

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder die eine Wertgrenze von 5.000 EUR überschreiten, sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen (vgl. § 4 Abs. 12 GemHVO).

Weitere Wertgrenzen im Zusammenhang mit einer/m Nachtragshaushaltssatzung/-plan, dem Vorliegen von außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben und mit der Bildung eines Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 10 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen

0,00 Euro

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen

1.160,00 Euro.

§ 11 Bewirtschaftungsregeln

Abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 8 GemHVO wird die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit je Teilhaushalt ausgeschlossen. Die Bewirtschaftungsregeln werden im Detail in einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplan dargestellt.

Isenburg, 26.03.2025
Ortsgemeinde Isenburg
Detlef Mohr, Ortsbürgermeister

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 27.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §2 und §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

  1. Der unter §2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Investitionskredite wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 154.000, -€ beschränkt.
  2. Der unter §4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 276.000, - € wird genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.