Gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Dierdorf wird hiermit bekanntgegeben, dass ab 01.01.2026 die Werkleitung aus zwei Mitgliedern besteht, unterteilt in die Geschäftsbereiche der technischen und der kaufmännischen Werkleitung.
Frau Tatjana Kehr wurde als technische Werkleitung zur Ersten Werkleiterin bestellt; Frau Beate Arndt wurde als kaufmännische Werkleitung zur Werkleiterin bestellt.
Zudem wird bekannt gegeben, dass Herr Florian Aehl für den technischen Geschäftsbereich zum Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfall) bestellt wurde.
Den Bestellten ist gleichzeitig entsprechende Zeichnungsbefugnis übertragen.