Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 22/2026
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Marienhausen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Marienhausen liegt in der Zeit vom 28. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Marienhausen haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Marienhausen, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen, schriftlich einzureichen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienhausen wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 27.05.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister