Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
|
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.903.300 | 528.700 | 4.432.000 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.165.300 | 684.700 | 4.850.000 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -262.000 | -156.000 | -418.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -116.000 | -252.000 | -368.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.090.000 | 105.000 | 1.195.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.908.000 | 1.088.000 | 2.996.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -818.000 | -983.000 | -1.801.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 934.000 | 1.235.000 | 2.169.000 |
(wird nicht geändert)
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.000 000 EUR auf 2.100.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.
Kredite zur Liquiditätssicherung und Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - | Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) von 300 v.H. auf 345 v. H. |
| - | Grundsteuer B (für die Grundstücke) von 365 v.H. auf 465 v. H. |
| - | Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - | für den ersten Hund unverändert 30,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund unverändert 60,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund unverändert 78,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug 11.580.606,04 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 11.825.606,04 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 11.432.606,04 EUR
und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2023 11.014.606,04 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Die Kreisverwaltung Neuwied teilt mit Schreiben vom 24.05.2023 mit, dass sie die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis genommen hat.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.06.2023 bis einschließlich 22.06.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer- Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.